Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung auch für psychische Belastungen bei der Arbeit ist seit 2013 verpflichtend im Arbeitsschutzgesetz gefordert. Die Durchführung dieser Gefährdungsbeurteilung stellt für viele Unternehmen eine große Hürde dar, da oft nicht bekannt ist wie man eine solche Gefährdungsbeurteilung durchführen kann.
Wir haben unsere Mitarbeiter dafür bei der BGW *1 schulen lassen. Die „Qualifikation zum systemischen Arbeitsschutzberater zur Beurteilung psychischer Belastungen“ haben wir in 2018 und 2019 erlangt. Im Rahmen von moderierten Teambesprechungen ermitteln wir, gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern, die Belastungsfaktoren und suchen nach Verbesserungsmöglichkeiten. Wir begleiten Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen und überprüfen abschließend wieder in kleinen Runden die Wirksamkeit der Maßnahmen.
Das Verfahren wurde von der GDA *2 festgelegt. Alle Ergebnisse der Teambesprechungen werden von uns in anonymisierter Form zusammengefasst und der Geschäftsleitung als Entscheidungsvorlage vorgestellt. Das komplette Verfahren ist transparent und wird von uns rechtssicher dokumentiert.
Selbstverständlich führen wir auch die klassischen Verfahren zur Beurteilung mit Fragebögen für die Mitarbeiter durch. Hierfür nutzen wir gerne Online-Tools wie Microsoft Teams oder Forms. Die Fragen werden dabei von den Mitarbeitern anonym online beantwortet.
Der Fokus liegt in jedem Fall bei der Begleitung des kompletten Verfahrens bis hin zur Auswertung der Ergebnisse und der Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten.
Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
1. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
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2. Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
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